UNSER TYPENBEZEICHNUNGSSCHLÜSSEL
| LPA, VPA, EPA, ... | Typenreihen |
| 180, 206, 230, ... | Lademaßlängen für Tieflader |
| 2500, 3000, .... | Lademaßlängen für Hochlader |
| /12, /13, ... | Ladebreiten für Tieflader |
| U | Einachsanhänger ungebremst |
| G | Einachsanhänger gebremst |
| T | Tandemanhänger gebremst |
| AL | Aluminiumbordwände |
| H | Holzbordwände |
| STK | Stirnwand klappbar |
BEGRIFFSDEFINITIONEN LAUT KFG
| Eigengewicht (EG): |
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| Gesamtgewicht (GG): |
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| Höchst zulässiges Gesamtgewicht (HzG): |
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| Höchstgewicht (HG): |
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| Höchst zulässige Nutzlast (NL): |
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Weiters werden oft vom Hersteller des Autos oder der Anhängevorrichtung technische Höchstlasten vorgegeben, wie:
- Höchst zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst: das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers.
- Maximale Stützlast (SL): die Last, die beim stillstehenden Fahrzeug auf die Anhängevorrichtung einwirken darf.
Beim Lenken der Kombinationen darf die geringere Lastangabe nicht überschritten werden.
Beispiel:
SL Auto max 45 kg, SL Anhänger max 75 kgBeim Beladen des Anhängers muß darauf geachtet werden, daß die tatsächliche Stützlast von 45 kg nicht überschritten wird.