Typenbezeichnungen und Begriffsdefinitionen

UNSER TYPENBEZEICHNUNGSSCHLÜSSEL

LPA, VPA, EPA, ... Typenreihen
180, 206, 230, ... Lademaßlängen für Tieflader
2500, 3000, .... Lademaßlängen für Hochlader
/12, /13, ... Ladebreiten für Tieflader
U Einachsanhänger ungebremst
G Einachsanhänger gebremst
T Tandemanhänger gebremst
AL Aluminiumbordwände
H Holzbordwände
STK Stirnwand klappbar

BEGRIFFSDEFINITIONEN LAUT KFG

Eigengewicht
(EG):

das Gewicht eines vollständig ausgestatteten, betriebsbereiten, auf waagrechter, ebener Fahrbahn stehende Fahrzeug ohne Ladung.

Gesamtgewicht
(GG):

das Gewicht des stillstehenden, fahrbereiten Fahrzeuges samt der Ladung.

Höchst zulässiges Gesamtgewicht
(HzG):

das höchste Gesamtgewicht, das ein bestimmtes Fahrzeug erreichen darf.

Höchstgewicht
(HG):

das vom Erzeuger angegebene höchste technisch mögliche Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Höchst zulässige Nutzlast
(NL):

das höchste Gewicht, das die Ladung eines bestimmten Fahrzeuges erreichen darf.

Weiters werden oft vom Hersteller des Autos oder der Anhängevorrichtung technische Höchstlasten vorgegeben, wie:

  • Höchst zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst: das größte tatsächliche Gewicht eines an ein Kraftfahrzeug anzukuppelnden Anhängers.
  • Maximale Stützlast (SL): die Last, die beim stillstehenden Fahrzeug auf die Anhängevorrichtung einwirken darf.

Beim Lenken der Kombinationen darf die geringere Lastangabe nicht überschritten werden.

Beispiel:

SL Auto max 45 kg,  SL Anhänger max 75 kg

Beim Beladen des Anhängers muß darauf geachtet werden, daß die tatsächliche Stützlast von 45 kg nicht überschritten wird.