Ziehen von ungebremsten Anhängern

Gesetzliche Grundlagen

Führerscheinklasse B

  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muß doppelt so hoch sein wie die Gesamtmasse des Anhängers.

  • Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, daß die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf.

Führerscheinklasse E

  • Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muß doppelt so hoch sein wie die Gesamtmasse des Anhängers.

  • Man darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t höchst zulässige Gesamtmasse lenken auch wenn mit ihnen ein leichter Anhänger gezogen wird.( Als leichter Anhänger gilt ein Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Das bedeutet, daß die Summe beider Gesamtgewichte 4250 kg erreichen darf.

Natürlich muss bei der Auslegung des Gesetzestextes auf die technischen Höchstwerte der Fahrzeuge Bedacht genommen werden (Anhängelasten).


Beispiele

Abkürzungen: EM = Eigenmasse, HzG = Höchst zulässige Gesamtmasse, GM = Gesamtmasse

Beispiel 1:

  • Zugfahrzeug: EM = 945 kg HzG = 1200 kg
  • Anhänger ungebremst: HzG = 750 kg

Die Fahrzeugkombination darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Der Anhänger darf eine GM von 510 kg erreichen. (945 + 75 = 1020 / 2 = 510)

Beispiel 2:

  • Zugfahrzeug: EM = 1750 kg HzG = 2240 kg
  • Anhänger ungebremst: HzG = 500 kg

Die Fahrzeugkombination darf mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Der Anhänger darf eine GM von 500 kg erreichen.